Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 12.06.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08   

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https://dejure.org/2008,4602
OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,4602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.10.2008 - 2 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,4602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 2 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,4602)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer fiktiven Zurechnung von nicht ausgeschütteten Gewinnen aus dem Betrieb eines Unternehmens zulasten des unterhaltspflichtigen geschäftsführenden Mehrheitsgesellschafters; Verletzung der unterhaltsrechtlichen Obliegenheit in vorwerfbarer Weise ...

  • Judicialis

    ZPO § 629a Abs. 3; ; BGB § 1570 Abs. 1; ; BGB § 1578 Abs. 2; ; BGB § 1581 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachehelicher Unterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne - Nutzungsvorteil Firmenwagen - Befristung des Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne eines GmbH-Gesellschafters

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nicht entnommene Gewinne und Geschiedenenunterhalt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anrechnung nicht entnommener Unternehmergewinne

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt: Fiktive Zurechnung nicht ausgeschütteter Gewinne eines GmbH-Gesellschafters

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    GmbH-Gewinne unterhaltsrechtlich relevant?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 294
  • FamRZ 2009, 981
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Zwar rechtfertigt das Zusammenleben des Unterhaltsschuldners mit einer neuen Lebenspartnerin grundsätzlich die Annahme einer Ersparnis an Kosten für Wohnraum und für die allgemeine Lebensführung (vgl. BGH MDR 2008, 451 f.).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Beim Krankenvorsorgeunterhalt besteht ein grundsätzlicher Vorrang des Elementarunterhalts nicht, weil die Krankenversicherung einen wichtigen Teil des gegenwärtigen Unterhalts beinhaltet (vgl. BGH FamRZ 1989, 483, 485).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 -

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Der Vorwegabzug des Kindesunterhalts erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht mit dem Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2008, sondern mit dem Zahlbetrag (vgl. Senat NJW-RR 2008, a. a. O.; NJW 2008, 2049, 2053 f.) und zwar entsprechend den tatsächlich gezahlten Beträgen.
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Zwar erkennt der Bundesgerichtshof im Falle der Bemessung der Höhe von Wohnwerten Tilgungsleistungen auf ein Darlehn zum Erwerb von Grundeigentum spätestens ab dem Zeitpunkt der Scheidung nicht als einkommensmindernd zugunsten des Unterhaltsschuldners an, weil damit einseitig sein Vermögen vermehrt wird (vgl. BGH FamRZ 2008, 963 ff.).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Für die vom Senat zu treffende Prognose über die Höhe der Einkünfte des Antragstellers aus gewerblicher Vermietung und Verpachtung ab Rechtskraft der Scheidung hält es der Senat für angemessen, von einen Dreijahreszeitraum (Jahr 2005 bis 2007) auszugehen (vgl. BGH FamRZ 2007, 1532, 1534).
  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Dabei können auch Tilgungsleistungen, die dem Erwerb einer Immobilie dienen, als Form der zusätzlichen Altersvorsorge anerkannt werden (vgl. BGH FamRZ 2005, 1817, 1821).
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der sich der Senat anschließt - ist es dem selbständigen Unternehmer, der nicht gesetzlich rentenversichert ist, zu gestatten 20% seines Bruttoeinkommens für die primäre Altersversorgung und weitere 4% des Bruttoeinkommens des Vorjahres als zusätzliche (sekundäre) Altersvorsorge zu verwenden (BGH FamRZ 2006, 387, 389).
  • OLG Hamm, 24.01.2008 - 2 UF 166/07

    Ehegattenunterhalt; Kindesunterhalt; Kindergeld

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Der private Nutzungsvorteil für das Firmenfahrzeug ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen (vgl. Senat, NJW-RR 2008, 882 ff.; Zi. 4 HLL 1.1.2008).
  • BGH, 20.11.1996 - XII ZR 70/95

    Berücksichtigung fiktiver Einkünfte; Abänderung rechtskräftiger Urteile von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Ausweislich der von ihm vorgelegten Gewinn- und Verlustrechnungen der GmbH hat die Gesellschaft - auch nach Abzug der unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähigen Gebäudeabschreibungen (vgl. BGH FamRZ 1997, 281, 283) - im Dreijahreszeitraum von 2005 bis 2007 durchschnittliche Verluste in Höhe von mehr als 1.600 EUR monatlich erwirtschaftet: .
  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Hamm, 30.10.2008 - 2 UF 43/08
    Von dem objektiven Mietwert sind die Zinsleistungen und die verbrauchsunabhängigen Kosten (vgl. BGH FamRZ 2004, 1184, 1186 f.) für das Grundstück abzusetzen, soweit sie auf den vom Antragsteller und seiner Lebenspartnerin bewohnten Teil des Hauses entfallen.
  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

  • OLG Hamm, 09.07.2015 - 14 UF 70/15

    Ermittlung des geldwerten Vorteils eines auch zur privaten Nutzung überlassenen

    Da sich dieser Vorteil regelmäßig nach dem steuerrechtlich zu veranschlagenden Wert bemisst (vgl. OLG Hamm FamRZ 2009, 981, Juris-Rn. 52; Leitlinien des OLG Hamm zum Unterhaltsrecht, Rn. 4), und die steuerliche Richtigkeit der in den Lohnbescheinigungen ausgewiesenen Positionen nicht angegriffen ist, bedarf es hierzu weder näherer Ausführungen noch einer gesonderten Berechnung.
  • OLG Dresden, 29.08.2019 - 20 WF 728/19

    Verpflichtung zur Auskunfterteilung in einer Unterhaltssache

    Der Grund für die erweiterte Auskunftspflicht des Mitgesellschafters ist, dass der Unterhaltsberechtigte in die Lage versetzt werden soll zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die fiktive Zurechnung von nicht ausgeschütteten Gewinnen gegeben sind (vgl. OLG Hamm FamRZ 2009, 981 ff.; Strohal, Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen bei Selbständigen, 5. Aufl. 2017,Rdn. 157 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 UF 64/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung der erneuten

    Der private Nutzungsvorteil für das Firmenfahrzeug ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel mit dem nach Steuerrecht zu veranschlagenden Wert (Einprozentregelung) zu bemessen (vgl. Senat NJW-RR 2009, 294, 297).

    Das sind in der Regel 20 % seines Bruttoeinkommens (vgl. BGH FamRZ 2006, 387, 389; Senat NJW-RR 2009, 294, 297 f.).

  • OLG Hamm, 17.12.2012 - 9 UF 64/12

    Höhe des Elternunterhalts; Ermittlung des Steuervorteils gemeinsamer Veranlagung

    Der geldwerte private Nutzungsvorteil für einen Firmenwagen (vgl. HLL, Zi. 4) bemisst sich in der Regel nach dem steuerlich relevanten Wert von 1% des Listenpreises (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2009, 294, 297; OLG Hamm, Beschluss vom 11.5.2010 - 2 UF 64/08 -, abgedruckt bei "juris", Rz. 53), der in den Lohnbelegen des Ehemanns der Antragsgegnerin mit monatlich 428 EUR als Bestandteil seines Bruttoeinkommens ausgewiesen und daher bei seiner Einkommensberechnung bereits Berücksichtigung gefunden hat.
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 4 UF 161/11

    Konkreter Bedarf; Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages; Altersvorsorge im Alter

    Zwar hat der 2. Senat für Familiensachen des OLG Hamm unter Hinweis auf eine Entscheidung des BGH aus dem Jahre 2009 (NJW 2009, 2523, 2527 Rz. 60) und seine eigene Rechtsprechung (NJW-RR 2009, 294, 297 f.) in einem Fall das gesamte Bruttoeinkommen, konkret: Einkünfte aus Geschäftsführergehalt und aus Vermietung eines Objekts, der Berechnung zugrunde gelegt (BeckRS 2010, 16449).
  • AG Flensburg, 24.04.2020 - 94 F 244/16

    Unterhaltsrechtliche Einkommensermittlung bei einem

    Unterhaltsrechtlich vorwerfbar ist eine Thesaurierung dann, wenn der als Gesellschafter tätige Unterhaltsschuldner mit dem Unterlassen der Gewinnausschüttung die Grenzen seiner unternehmerischen Freiheit in einer Art und Weise überschreitet, die dem Unterhaltsgläubiger unter Berücksichtigung seiner Interessen auf Sicherstellung einer monatlichen Unterhaltsrente nicht zumutbar ist (vgl. Spieker, a.a.O. § 1 Rn. 313; OLG Hamm, FamRZ 2009, 981).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.2017 - 5 UF 144/16

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der privaten Nutzung des Firmenwagens bei

    Dabei kann vorliegend offen bleiben, ob die gem. § 287 ZPO vorzunehmende Schätzung der Höhe des geldwerten Vorteils sich an dieser steuerlichen Bewertung zu orientieren hat (vgl. etwa OLG Karlsruhe vom 27.08.2015 - 2 UF 69/15, juris Rn. 47; OLG Hamm vom 29.10.2012 - 9 UF 64/12, juris Rn. 75 m.w.N.; vom 30.10.2008 - 2 UF 43/08, juris Rn. 52; OLG Bamberg vom 04.01.2007 - 2 UF 182/06, juris Rn. 43; OLG Hamburg vom 07.05.2015 - 2 UF 82/14, juris Rn 24; offenbar ebenso OLG Stuttgart vom 05.08.2013 - 17 WF 152/13, juris Rn. 5).

    Zwar wird in der Rechtsprechung zutreffend darauf hingewiesen, dass der Pkw-Vorteil dem Arbeitnehmer zwar in voller Höhe gewährt wird, tatsächlich aber versteuert werden muss (vgl. OLG Karlsruhe vom 27.08.2015 - 2 UF 69/15, juris Rn. 48; OLG Hamm vom 30.10.2008 - 2 UF 43/08, juris Rn. 52 OLG Celle vom 14.02.2008 - 17 UF 128/07, juris Rn. 8; OLG Zweibrücken vom 25.10.2007 - 6 UF 138/06, juris Rn. 29; OLG Karlsruhe vom 02.08.2006 - 16 WF 80/06, juris Rn. 22).

  • OLG Hamm, 01.07.2009 - 8 UF 171/08

    Rechtsfolgen des Todes einer Partei einer Ehesache

    Der Antragsgegner wiederum hat von der Möglichkeit, das eingelegte Rechtsmittel gemäß § 629 a Abs. 3 S. 1 ZPO auf den Scheidungsausspruch zu erweitern, keinen Gebrauch gemacht (vgl. Zöller-Philippi, a.a.O. § 629 a, Rn. 21; OLG Hamm, NJW-RR 2009, 294 ff; Schleswig, NJW-RR 88, 1479).
  • AG Flensburg, 31.08.2009 - 92 F 140/09

    Unternehmerfalle Auskunft zu Unterhaltszwecken?

    Der Grund für diese erweiterte Auskunftspflicht ist der, dass der Unterhaltsberechtigte in die Lage versetzt werden soll zu überprüfen, ob ggf. die Voraussetzungen für die fiktive Zurechnung von nicht ausgeschütteten Gewinnen gegeben sind (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2009, S. 981 ff [OLG Hamm 30.10.2008 - 2 UF 43/08] ).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11646
OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,11646)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.06.2008 - 2 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,11646)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 2 UF 43/08 (https://dejure.org/2008,11646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Anspruch auf Herausgabe von Kindern nach den Vorschriften des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) zur Rückführung nach Kanada; Anforderungen an eine Auslegung einer Zustimmung zur ...

  • rechtsportal.de

    HKÜ Art. 3, Art. 4, Art. 12
    Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Kindes durch einen unter den Eltern vereinbarten Umzug in einen anderen Staat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter zieht mit den Kindern nach Deutschland - Vater will nach der Trennung nichts mehr von dieser Vereinbarung wissen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1323
  • FamRZ 2009, 239
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08
    Ein Aufenthalt wird aber dann schon früher zum gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er von vornherein auf Dauer angelegt ist (BGH NJW 1981, 520 ; Senat, aaO., m.w.N.; OLG Rostock FamRZ 2001, 642 ; Baetge, Zum gewöhnlichen Aufenthalt bei Kindesentführungen, IPRax 2001, 573, 576).
  • BGH, 05.06.2002 - XII ZB 74/00

    Zuständigkeit der Heimatbehörden nach dem minderjährigen Schutzabkommen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08
    a) Nach herrschender Auffassung ist der "gewöhnliche Aufenthalt" einer Person der Ort des tatsächlichen Mittelpunkts der Lebensführung, d.h. derjenige Ort, an dem eine Person in beruflicher, familiärer und gesellschaftlicher Hinsicht den Schwerpunkt ihrer Bindungen hat (BGH NJW 2002, 2955 ; Senat Kind-Prax 2005, 69; Palandt/Heldrich, Anh zu Art. 24 EGBGB , Rn. 10).
  • OLG Rostock, 25.05.2000 - 10 UF 126/00

    Zum "gewöhnlichen Aufenthalt" nach dem HKiEntÜ

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08
    Ein Aufenthalt wird aber dann schon früher zum gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er von vornherein auf Dauer angelegt ist (BGH NJW 1981, 520 ; Senat, aaO., m.w.N.; OLG Rostock FamRZ 2001, 642 ; Baetge, Zum gewöhnlichen Aufenthalt bei Kindesentführungen, IPRax 2001, 573, 576).
  • OLG Hamburg, 16.01.1996 - 15 UF 201/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08
    Nachdem sich die Eltern auf die Übersiedlung nach Deutschland und die Begründung des Aufenthalts hier für die Kinder geeinigt haben und vor allem dieses Vorhaben auch in die Tat umgesetzt haben, kann sich der Antragsteller nicht einseitig von der Vereinbarung lossagen (vgl. Senat, Kind-Prax 2005, 69; OLG Rostock, aaO.; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1100 ; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 685 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1996, 688 ).
  • OLG Stuttgart, 03.01.1996 - 17 UF 396/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08
    Nachdem sich die Eltern auf die Übersiedlung nach Deutschland und die Begründung des Aufenthalts hier für die Kinder geeinigt haben und vor allem dieses Vorhaben auch in die Tat umgesetzt haben, kann sich der Antragsteller nicht einseitig von der Vereinbarung lossagen (vgl. Senat, Kind-Prax 2005, 69; OLG Rostock, aaO.; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1100 ; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 685 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1996, 688 ).
  • OLG Frankfurt, 25.02.1997 - 6 UF 30/97

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung im Rahmen des Haager

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.06.2008 - 2 UF 43/08
    Nachdem sich die Eltern auf die Übersiedlung nach Deutschland und die Begründung des Aufenthalts hier für die Kinder geeinigt haben und vor allem dieses Vorhaben auch in die Tat umgesetzt haben, kann sich der Antragsteller nicht einseitig von der Vereinbarung lossagen (vgl. Senat, Kind-Prax 2005, 69; OLG Rostock, aaO.; OLG Frankfurt, FamRZ 1997, 1100 ; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 685 ; OLG Stuttgart, FamRZ 1996, 688 ).
  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 182/08

    Elterliche Sorge: Anwendbarkeit der Vorschriften über die Zuständigkeit und die

    Der Aufenthalt wird auch nicht dadurch nachträglich widerrechtlich - mit der Folge, dass nunmehr ein widerrechtliches Zurückbehalten zu bejahen wäre -, dass ein Sorgeberechtigter nach der Ausreise nicht mehr mit dem weiteren Aufenthalt des Kindes im Zielstaat einverstanden ist und dessen Rückkehr fordert (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 239; Geimer/Schütze/Dilger Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen Art. 10 Brüssel IIa-VO Rn. 11; Rauscher/Rauscher aaO Art. 2 Brüssel IIa-VO Rn. 26).

    Jedoch kommt der Erwerb eines gewöhnlichen Aufenthalts im Zielstaat auch nach derart kurzer Zeit dann in Betracht, wenn der Aufenthalt von vornherein auf Dauer angelegt ist und die auf Dauer angelegte Ausreise rechtmäßig erfolgt ist (OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 239 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 163, 248, 257 = FamRZ 2005, 1540, 1543) - was aus den vorstehenden Gründen nicht ausgeschlossen werden kann.

  • OLG Celle, 14.01.2016 - 12 UF 2/16

    Auswahl eines Vormundes

    Minderjährige, die zusammen mit ihren Eltern oder mit dem sorgeberechtigten Elternteil oder mit Zustimmung des oder der Sorgeberechtigten in ein anderes Land übersiedeln, erwerben deshalb mit dem Umzug am neuen Wohnort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt (OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1323; ähnlich Johannsen/Henrich, a.a.O., Art. 21 EGBGB Rn 7 m.w.N., der davon ausgeht, dass der neue gewöhnliche Aufenthalt alsbald erworben wird).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2009 - 17 UF 105/09

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines von Polen nach Deutschland

    Das unterscheidet den zu beurteilenden Sachverhalt von einem durch das OLG Karlsruhe entschiedenen Fall, in welchem sich die Eltern auf die Übersiedlung nach Deutschland und die Begründung des Aufenthalts für die Kinder geeinigt sowie dieses Vorhaben auch in die Tat umgesetzt hatten (OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239).

    Für die Frage des gewöhnlichen Aufenthalts (vgl. hierzu: OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239; OLG Frankfurt, FamRZ 2006, 883) kommt es hierauf wegen des durch Art. 4 Satz 1 HKiEntÜ festgelegten Zeitpunkts nicht an.

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

    Minderjährige, die zusammen mit ihren Eltern oder mit dem sorgeberechtigten Elternteil oder mit Zustimmung des oder der Sorgeberechtigten in ein anderes Land übersiedeln, erwerben deshalb mit dem Umzug am neuen Wohnort einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt (OLG Karlsruhe NJW-RR 2008, 1323; ähnlich Johannsen/Henrich , a.a.O., Art. 21 EGBGB Rz. 7 m.w.N., der davon ausgeht, dass der neue gewöhnliche Aufenthalt alsbald erworben wird).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2013 - 5 UF 140/11

    Internationale Zuständigkeit in Familiensache: Zulässigkeit eines vor einem

    So kommt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Zielstaat auch nach kurzer Zeit dann in Betracht, wenn der Aufenthalt von vornherein auf Dauer angelegt und die auf Dauer angelegte Ausreise rechtmäßig erfolgt ist (BGH FamRZ 2011, 542, 545, Rn. 35; OLG Karlsruhe FamRZ 2009, 239).
  • OLG Frankfurt, 02.05.2017 - 1 UF 64/17

    Voraussetzungen für Rückgabeanordnung nach Art. 12 Abs. 1 HKÜhier:

    Nach einhelliger Auffassung, der sich auch der Senat anschließt, kann ein Aufenthalt jedoch schon vor Ablauf von sechs Monaten zum gewöhnlichen Aufenthalt werden, wenn er von vornherein auf Dauer angelegt ist (BGH NJW 1981, 520; OLG Karlsruhe ZKJ 2008, 424).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2010 - 2 UF 179/09

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts einer Person i.S. des KHÜ

    Der Aufenthalt wird aber dann schon früher zum gewöhnlichen Aufenthalt, wenn er von vorneherein auf Dauer angelegt ist (Senat, FamRZ 2009, 239 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2017 - 7 UF 660/17

    Kindesentführung - Gewöhnlicher Aufenthalt eines Kleinkindes - Rückführung nach

    Der tatsächliche, mindestens zeitweise Aufenthalt muss im Regelfall entweder zu einer durch eine gewisse Mindestdauer (in der Rechtsprechung genannte Faustregel: 6 Monate) bekräftigten Bindung geführt haben oder entsprechend dem objektiv erkennbare Willen des oder der Sorgeberechtigten auf eine solche Mindestdauer angelegt sein (vgl. EuGH FamRZ 2011, 617; KG FamRZ 2014, 995; OLG Nürnberg, 7. Senat, FamRZ 2007, 1588; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 239).
  • OLG Karlsruhe, 14.08.2008 - 2 UF 4/08

    Erfüllung der Verpflichtung zur Rückführung eines entführten Kindes

    Dabei wird im Sinne einer Faustregel im Allgemeinen vom Erwerb eines gewöhnlichen Aufenthalts ausgegangen, wenn der Aufenthalt sechs Monate angedauert hat oder von vornherein auf Dauer angelegt ist (BGH, FamRZ 1981, 135 ; Senat, aaO. und zuletzt Beschluss vom 12.06.2008 - 2 UF 43/08 -).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2018 - 18 UF 185/17

    Elterliche Sorge: Einrichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge; Ablehnung der

    Da sich ... entgegen dem Willen des mitsorgeberechtigten Vaters in Peru aufhielt (und weiterhin aufhält), ergibt sich auch nicht aus den Umständen, dass sein Aufenthalt damals dort bereits auf Dauer angelegt gewesen wäre und der neue Aufenthaltsort anstelle des bisherigen künftig sein Daseinsmittelpunkt sein sollte (zu diesem Gesichtspunkt BGH vom 29.10.1980 - IVb ZB 586/80, FamRZ 1981, 135; OLG Karlsruhe vom 12.06.2008 - 2 UF 43/08, NJW-RR 2008, 1323; Johannsen/Henrich a.a.O. Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Köln, 30.10.2017 - 21 UF 97/17

    Begriff des widerrechtlichen Verbringens eines Kindes i.S. von Art. 12 HKÜ

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2017 - 5 UF 233/16

    Internationale Zuständigkeit bei einem Aufenthaltswechsel des Kindes in die

  • OLG Frankfurt, 25.03.2014 - 1 UF 39/14

    Voraussetzungen von Artikel 12 HKÜhier: Zurückhaltung des Kindes

  • OLG Frankfurt, 16.10.2013 - 1 UF 323/13

    Rückführung eines Kindes nach Art. 12 Abs. 1 HKÜ in die USA

  • OLG Stuttgart, 20.03.2015 - 17 UF 31/15

    Internationale Kindesentführung: Ablehnung der Rückführung aufgrund

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